Einsendeschluss
19.11.2025
Bewerben Sie sich bis zum
Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis 2026
Sie haben eine Initiative, ein Projekt oder eine innovative Aktion im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz?
Bewerben Sie sich jetzt für den Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis 2026!

Bewerbung
Nachfolgend wird beschrieben, wie die Bewerbung für den Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis eingereicht werden kann:
- Informieren Sie sich online über die Einzelheiten und praktischen Modalitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzpreises.
- Füllen Sie die Bewerbungsunterlagen aus und senden Sie diese bis zum 19. November 2025 an prevention.aaa@secu.lu.
- Nachdem die Jury die Bewerbungen analysiert hat(am 12 Dezember), werden die Bewerber über das Ergebnis informiert. Die Organisatoren des Preises setzensich mit den Preisträgern in Verbindung, um den Videodreh über das eingereichte Projekt zu organisieren.
- Die Identität der Preisträger wird bei der Verleihung des Preises während des Forums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz am 25 März 2026 bekannt gegeben.
- Nach der offiziellen Preisverleihung,wird für einige Wocheneine Online-Abstimmung geöffnet sein, um den „Publikumspreis“ an einen derPreisträger zu verleihen.
Zu gewinnen
Es werden 5 Preise im Wert von jeweils 5.000 € vergeben.
Die Gewinner erhalten außerdem ein professionelles Video, in dem ihr Projekt dargestellt wird. Dieses Video wird als Vorpremiere auf dem Forum zum Arbeits- und Gesundheitsschutz am 25. März 2026 in der LuxExpo The Box gezeigt.
Publikumspreis
Zusätzlich zu den von der Jury vergebenen Preisen wird der Publikumspreis mit einem zusätzlichen Wert von 2.000 € an einen der Preisträger verliehen.
Auf dieser Webseite wird für einige Wochen nach der offiziellen Preisverleihung eine Online-Abstimmung eingerichtet. In diesem Sinne können die Preisträger ihre Videos nach der Preisverleihung auf ihrer Webseite sowie in ihren sozialen Netzwerken veröffentlichen. Der Gewinner des Publikumspreises wird nach Abschluss der Abstimmung bekannt gegeben.
Einsendeschluss
19.11.2025
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind in Französisch, Deutsch und Englisch sowie in barrierefreier Form verfügbar.
Pro Unternehmen bzw. Organisation und Kategorie ist nur eine Bewerbung zulässig.
In den Unterlagen sind die umgesetzten Maßnahmen oder Produkte ausführlich zu beschreiben, ihre Umsetzung im Unternehmen zu erklären und die erzielten Ergebnisse darzulegen. Den Bewerbungsunterlagen können Dokumente, Präsentationen, Fotos, Zeichnungen, Videofilme oder Muster beigefügt werden.
Die Preisträger werden von der Jury bestimmt. Gegen die Entscheidungen der Jury kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Bestehen möglicher gewerblicher Eigentumsrechte oder Patente muss in der Bewerbung erwähnt werden. Alle Bewerber erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Beitrags einverstanden. Im Übrigen erklären sie, dass die Dokumente, Präsentationen, Fotos, Zeichnungen, Videofilme oder Muster, die ihrer Bewerbung beigefügt sind, nicht mit Drittrechten belegt sind und für Kommunikationszwecke der Veranstalter verwendet werden dürfen.
Bewertung
Zusammensetzung der Jury
Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, die jeweils eine der nachfolgenden Organisationen vertreten:
- Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit(M3S), vertreten durch die Unfallversicherung (AAA) – Vorsitz
- M3S/Gesundheitsbehörde – Abteilung für Gesundheit am Arbeitsplatz (DSAT)
- Ministerium für Arbeit, vertreten durch die Gewerbeaufsicht (ITM)
- Nationales Institut für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung der Unternehmen (INDR)
- Dachverband der luxemburgischen Arbeitgeber (UEL)
Einreichungen zur Bewertung
Bei der Bewertung der Bewerbungen prüft die Jury, ob es sich mindestens um eine der folgenden Leistungen handelt:
- Praktische Umsetzungen zur Sicherheit von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen oder Prozessen;
- Organisatorische oder technische Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit von Arbeitnehmern;
- Organisatorische oder technische Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Arbeitnehmer;
- Maßnahmen zur Vermeidung von Weg- und Dienstreiseunfällen;
- Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten.
Der Schwerpunkt liegt auf innovativen, effizienten, nachhaltigen Lösungen, solchen mit der größten Wirkung und solchen, die auf andere Unternehmen oder Sektoren übertragbar sind.
Kriterien und Bewertungsskala
Bei der Bewertung der Unterlagen analysiert die Jury die folgenden Kriterien:
1. Innovation (20 Punkte)
Dieses Kriterium bewertet die Originalität und Neuartigkeit der eingereichten Maßnahmen oder Produkte.
2. Prävention (30 Punkte)
Dieses Kriterium bewertet den Umfang der Risikominderung oder der Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und/oder des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.
3. Effizienz (10 Punkte)
Bei diesem Kriterium werden die erzielten Gewinne (Risikominderung oder Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und/oder des Wohlbefindens am Arbeitsplatz) im Vergleich zu den eingesetzten Ressourcen (Arbeitskräfte, Energieaufwand, Zeitaufwand,Absentismus, usw.) bewertet.
4. Dauerhaftigkeit (20 Punkte)
Die Dauerhaftigkeit wirdwie folgt bewertet:
- praktischer Nutzen der Neuheit (10 Punkte): unkomplizierte Installation, Nutzung und Unterhalt, sowohl in technischer, wirtschaftlicher, energetischer und organisatorischer Hinsicht oder unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwands;
- langfristige Wirkung (10 Punkte): Langlebigkeit beziehungsweise die Möglichkeit einer regelmäßigen Kontrolle im Hinblick auf eine kontinuierlicheVerbesserung.
5. Übertragbarkeit (20 Punkte)
Dieses Kriterium bewertet, ob die Maßnahme übertragbar beziehungsweise das Produkt anwendbar ist auf:
- Unternehmen derselben Branche, unabhängig von deren Größe (10 Punkte);
- Unternehmen, unabhängig von deren Branche (10 Punkte).
Bemerkung: Für die Organisationen wird das Kriterium der Übertragbarkeit nicht bewertet.
Warum sollte man teilnehmen?
Der Preis beabsichtigt:
- innovative Initiativen im Bereich des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz zu würdigen;
- die gemeinsamen Bemühungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hervorzuheben;
- Investitionen der Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern;
- die Leistungen der Betriebe in umfassendem Maße zu verbreiten, damit so viele Unternehmen wie möglich sich diese zu Nutze machen können.
N.B. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit einer Arbeitgeberkennnummer bei der luxemburgischen Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centrecommun de la sécuritésociale – CCSS) beziehungsweise alle Organisationen, die ihre Aktivitäten in Luxemburg ausübe.
Kategorien
Die Projekte können in eins der folgenden 3 Kategorien eingereicht werden:
Kategorie Unternehmen – Bereich Arbeitsschutz (*)
- Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern
- Unternehmen > 50 Arbeitnehmern
Kategorie Unternehmen – Bereich Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (*)
- Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern
- Unternehmen > 50 Arbeitnehmern
Kategorie Organisation in der Rolle als Multiplikator im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
*Falls nicht genügend zulässige Bewerbungen (mindestens 60% der maximalen Punktzahl) für die Kategorie Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern vorliegen, behält sich die Jury das Recht vor, zwei Preise aus der Kategorie Unternehmen > 50 Arbeitnehmern zu bestimmen, und dies auch in umgekehrter Richtung.
FAQ
Teilnahme und Teilnahmeberechtigung
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen mit einer Arbeitgeberkennnummer bei der luxemburgischen Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bzw. Organisationen, die ihre Aktivitäten in Luxemburg ausüben. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter können das Projekt einreichen.
Wie viele Projekte kann ein Unternehmen einreichen?
Pro Unternehmen bzw. pro Organisation und pro Kategorie ist nur eine Bewerbung zulässig.
Ist die Teilnahme kostenlos?
Ja, die Teilnahme am Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis ist völlig kostenlos.
Wann endet die Frist für die Bewerbung?
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 19. November 2025 per E-Mail an folgende Adresse zu senden: prevention.aaa@secu.lu.
Bewerbung
Wie reiche ich meine Bewerbung ein?
- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen hier online herunter.
- Füllen Sie sie sorgfältig aus.
- Senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 19. November 2025 an prevention.aaa@secu.lu.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die ausgefüllten offiziellen Unterlagen und eventuelle Anhänge (Fotos, Schemata, erläuternde Dokumente), um Ihr Projekt zu veranschaulichen.
Kann ich mich bewerben, wenn mein Projekt noch nicht fertiggestellt ist?
Nein, das Projekt muss abgeschlossen sein und es müssen messbare oder erwartete Ergebnisse vorliegen.
Auswahl und Verleihung der Preise
Wann und wie erfahre ich, ob mein Projekt ausgewählt wurde?
Die Bewerber werden im Dezember informiert. Die Preisträger werden anschließend kontaktiert, um den Dreh des Präsentationsvideos zu organisieren.
Wann werden die Preisträger bekannt gegeben?
Die Bekanntgabe erfolgt am 25. März 2026 während des Forums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der LuxExpo The Box.
Auszeichnungen
Welche Preise gibt es?
- 5 Preise, jeweils im Wert von 5.000 €.
- Ein professionelles Video zur Vorstellung des Projekts, das während des Forum zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2026 gezeigt wird und anschließend vom Unternehmen genutzt werden kann.
Was ist der Publikumspreis?
Nach der Preisverleihung kann das Publikum in einer Online-Abstimmung sein Lieblingsprojekt unter den Preisträgern wählen. Der Gewinner erhält zusätzlich 2.000€.
Wie läuft die Abstimmung des Publikums ab?
Die Videos der Preisträger werden während des Forums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2026 online gestellt. Danach kann jeder Internetnutzer auf der Webseite der Preisträger für sein Lieblingsprojekt abstimmen. Die Unternehmen können ihre Teams, Partner und sozialen Netzwerke mobilisieren, um möglichst viele Stimmen zu erhalten.
Kommunikation und Sichtbarkeit
Kann ich das erstellte Video verwenden, um mein Projekt zu bewerben?
Ja, das erstellte Video kann nach der Preisverleihung des Arbeits- und Gesundheitsschutzpreises am 25. März 2026 auf Ihrer Webseite, in Ihren sozialen Netzwerken und bei Ihren Partnern veröffentlicht werden.
Kann der Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis das Engagement meines Unternehmens hervorheben?
Auf jeden Fall! Es ist eine einzigartige Gelegenheit, Ihre Bemühungen hervorzuheben, andere Akteure zu inspirieren und Ihren Ruf als verantwortungsbewusster Arbeitgeber im Bereich Sicherheit, Gesundheit und/oder Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu stärken.
Gewinner früherer
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2024
4. Auflage
2022
3. Auflage
2020
2. Auflage
2018
1. Auflage
Verleihung des Preises von den Ministerien
Zusammen mit den Veranstaltern des Arbeits- und Gesundheitsschutzpreises
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Prävention der AAA:
Unfallversicherung (AAA)
Abteilung Prävention
4, rue Mercier
L-2144 Luxembourg
(+352) 261915-2201
prevention.aaa@secu.lu